Stand: 2026-07-09
Als Textdatei herunterladenNutzungsvertrag
über die zeitlich begrenzte Nutzung eines Beauty-Arbeitsplatzes
Stand: 9. Juli 2026
Dieser Nutzungsvertrag gilt einheitlich für alle über BeautySpaceBooking bestätigten Buchungen eines Beauty-Arbeitsplatzes.
Er wird zwischen dem im Angebot und in der Buchungsbestätigung genannten Vermieter und dem buchenden Mieter geschlossen. BeautySpaceBooking ist nicht Partei dieses Nutzungsvertrags.
Die konkreten Buchungsdaten ergeben sich aus der Buchungsübersicht und der Buchungsbestätigung. Dieses Dokument kann jederzeit geöffnet, gespeichert und heruntergeladen werden.
1. Vertragsparteien und unternehmerische Nutzung
Vermieter ist das Unternehmen oder die unternehmerisch tätige Person, die den Beauty-Arbeitsplatz über BeautySpaceBooking anbietet.
Mieter ist das Unternehmen oder die unternehmerisch tätige Person, die den Beauty-Arbeitsplatz über BeautySpaceBooking bucht.
Beide Parteien handeln ausschließlich im Rahmen ihrer unternehmerischen, gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit. Buchungen zu privaten Verbraucherzwecken sind nicht zulässig.
Handelt eine Person für ein Unternehmen, bestätigt sie, zur Abgabe der für die Buchung erforderlichen Erklärungen berechtigt zu sein.
2. Geltungsbereich und Buchungsarten
Dieser Nutzungsvertrag gilt für folgende über BeautySpaceBooking angebotene Buchungsarten:
- stundenweise Buchungen;
- tagesweise Buchungen;
- wochenweise Buchungen;
monatliche Buchungen.
Der jeweils verbindliche Nutzungszeitraum wird vor Abschluss der Buchung angezeigt und in der Buchungsbestätigung dokumentiert.
3. Vertragsbestandteile und Rangfolge
Bestandteile des Nutzungsvertrags sind in folgender Reihenfolge:
- die Buchungsbestätigung;
- die vor Abschluss der Buchung angezeigte Buchungsübersicht;
- das zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte Angebot einschließlich der dort genannten Ausstattung, Nutzungsvoraussetzungen und Einschränkungen;
- die vor Abschluss der Buchung angezeigten Stornierungsbedingungen;
5. dieser Nutzungsvertrag.
Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor.
Die Plattformbedingungen, Mieterbedingungen und Vermieterbedingungen regeln die jeweiligen Vertragsverhältnisse der Nutzer mit BeautySpaceBooking. Sie werden nicht Bestandteil dieses direkten Nutzungsvertrags zwischen Vermieter und Mieter, bleiben für die Nutzung der Plattform jedoch ergänzend anwendbar.
4. Zustandekommen des Nutzungsvertrags
Je nach Einstellung des Vermieters erfolgt die Buchung als Sofortbuchung oder als Buchungsanfrage.
4.1 Sofortbuchung
Bei einer Sofortbuchung kommt der Nutzungsvertrag zustande, wenn:
- der Mieter die Buchung zahlungspflichtig bestätigt;
- die erforderliche Zahlung oder Zahlungsautorisierung erfolgreich bestätigt wurde; und
3. BeautySpaceBooking die Buchungsbestätigung übermittelt oder im Benutzerkonto bereitstellt.
4.2 Buchungsanfrage
Bei einer Buchungsanfrage kommt der Nutzungsvertrag erst zustande, wenn:
- der Vermieter die Anfrage angenommen hat;
- die erforderliche Zahlung oder Zahlungsautorisierung erfolgreich bestätigt wurde; und
3. BeautySpaceBooking die Buchungsbestätigung übermittelt oder im Benutzerkonto bereitstellt.
Eine nur begonnene, fehlgeschlagene oder noch nicht bestätigte Zahlung begründet keinen Nutzungsvertrag.
5. Inhalt der Buchungsbestätigung
Die Buchungsbestätigung dokumentiert insbesondere:
- Vermieter und Mieter;
- den gebuchten Beauty-Arbeitsplatz;
- die Buchungsart und den Buchungszeitraum;
- die erlaubte Tätigkeit;
- den Space-Preis und verpflichtende Zusatzkosten;
- die Kaution, sofern vorgesehen;
die für die Buchung geltenden Stornierungsbedingungen.
6. Rolle von BeautySpaceBooking
BeautySpaceBooking wird von der ID Partner GmbH, Weyringergasse 15–17/2/2, 1040 Wien, Österreich, betrieben.
BeautySpaceBooking vermittelt den Abschluss des Nutzungsvertrags und stellt die technische Buchungs-, Kommunikations- und Zahlungsabwicklung bereit.
BeautySpaceBooking ist insbesondere nicht:
- Vermieter oder Eigentümer des gebuchten Beauty-Arbeitsplatzes;
- Betreiber des angebotenen Salons oder Raums;
- Arbeitgeber oder Auftraggeber des Mieters;
- Vertragspartner der Kunden des Mieters;
Partei dieses Nutzungsvertrags.
BeautySpaceBooking übernimmt keine Pflichten des Vermieters oder des Mieters. Die Haftung der ID Partner GmbH richtet sich ausschließlich nach den für den jeweiligen Nutzer geltenden Plattformbedingungen und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
7. Gegenstand der Buchung
Der Vermieter überlässt dem Mieter den in der Buchungsbestätigung bezeichneten Beauty-Arbeitsplatz für den vereinbarten Zeitraum und den bestätigten Nutzungszweck.
Der Umfang der Nutzung ergibt sich insbesondere aus:
- der Beschreibung und Kategorie des Angebots;
- der angegebenen Ausstattung;
- den gebuchten Räumen und Einrichtungen;
- den erlaubten und ausgeschlossenen Tätigkeiten;
den bestätigten Zugangs- und Nutzungszeiten.
Bei einem gemeinsam genutzten Arbeitsplatz besteht kein Anspruch auf alleinige Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche. Bei einem als privat angebotenen Raum besteht ein ausschließliches Nutzungsrecht nur für den bestätigten Zeitraum und im vereinbarten Umfang.
8. Zeitlich begrenztes und persönliches Nutzungsrecht
Der Mieter erhält ein zeitlich begrenztes, persönliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung des Beauty-Arbeitsplatzes.
Das Nutzungsrecht besteht ausschließlich:
- während des bestätigten Buchungszeitraums;
- für die gebuchte Tätigkeit;
- für die bestätigte Personenanzahl;
für die gebuchten Räume, Flächen, Geräte und Einrichtungen.
Der Nutzungsvertrag begründet keine Nutzungsrechte über den bestätigten Buchungszeitraum hinaus.
Die Bezeichnung als Nutzungsvertrag schließt die Anwendung zwingender miet-, pacht-, gewerbe-, immobilien- oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften nicht aus, wenn deren Voraussetzungen aufgrund der tatsächlichen Ausgestaltung erfüllt sind.
9. Keine Wohnnutzung oder dauerhafte Besitzüberlassung
Der Beauty-Arbeitsplatz darf nicht als Wohnung, Schlafplatz, gewöhnlicher privater Aufenthaltsort oder für sonstige Wohnzwecke verwendet werden.
Ohne ausdrückliche Angabe im Angebot darf der Mieter insbesondere nicht:
- einen Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden;
- einen Firmensitz oder eine dauerhafte Geschäftsadresse registrieren;
- eigene Schlösser oder Schließsysteme anbringen;
- den Beauty-Arbeitsplatz dauerhaft allein in Besitz nehmen;
Gegenstände nach Ende der Buchung zurücklassen.
10. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter muss den Beauty-Arbeitsplatz zum bestätigten Zeitpunkt:
- verfügbar und zugänglich;
- sauber und sicher;
- funktionsfähig;
entsprechend dem veröffentlichten Angebot ausgestattet
bereitstellen.
Der Vermieter muss insbesondere:
- die bestätigte Nutzung ermöglichen;
- die zugesagten Einrichtungen und Geräte bereitstellen;
- bekannte erhebliche Mängel oder Gefahren offenlegen;
- die erforderlichen Zugangsinformationen rechtzeitig übermitteln;
- die für ihn geltenden gesetzlichen und behördlichen Pflichten erfüllen;
zur entgeltlichen Überlassung des Beauty-Arbeitsplatzes berechtigt sein.
11. Berechtigung des Vermieters
Der Vermieter bestätigt, dass er Eigentümer, Hauptmieter, Pächter oder sonst zur Überlassung berechtigter Nutzer des Beauty-Arbeitsplatzes ist.
Der Vermieter bestätigt außerdem, dass:
- alle erforderlichen Zustimmungen zur entgeltlichen Überlassung vorliegen;
- die Überlassung nicht gegen Miet-, Pacht-, Eigentums-, Gesellschafts- oder sonstige Verträge verstößt;
- die angebotene gewerbliche Nutzung zulässig ist;
keine relevante behördliche Untersagung verschwiegen wird.
Ansprüche wegen fehlender Berechtigung zur Überlassung sind unmittelbar gegen den Vermieter zu richten.
12. Pflichten des Mieters
Der Mieter muss den Beauty-Arbeitsplatz:
- ausschließlich für den gebuchten Zweck nutzen;
- sorgfältig und schonend behandeln;
- sauber und ordentlich halten;
- spätestens zum bestätigten Buchungsende verlassen;
in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben.
Der Mieter muss insbesondere:
- alle erforderlichen Gewerbe-, Berufs- und sonstigen Berechtigungen besitzen;
- die für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen, behördlichen, hygienischen und fachlichen Vorgaben einhalten;
- einen angemessenen Versicherungsschutz unterhalten;
- seine Kunden, Mitarbeiter und Begleitpersonen beaufsichtigen;
- Schäden, Mängel und Sicherheitsprobleme unverzüglich melden;
andere Nutzer, Nachbarn und den laufenden Betrieb angemessen berücksichtigen.
13. Erlaubte und besonders regulierte Tätigkeiten
Der Mieter darf nur Tätigkeiten ausüben, die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich erlaubt sind.
Eine Änderung oder Erweiterung der Tätigkeit bedarf vor Beginn der Nutzung der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
Der Mieter darf keine Tätigkeit durchführen, wenn:
- ihm die erforderliche Berechtigung, Qualifikation oder Genehmigung fehlt;
- der Beauty-Arbeitsplatz dafür nicht geeignet oder nicht zugelassen ist;
- die erforderliche Ausstattung oder Hygienevoraussetzung fehlt;
eine erhebliche Gefahr für Personen, Sachen oder den Betrieb entsteht.
Invasive, medizinische, gesundheitsbezogene oder besonders regulierte Tätigkeiten sind nur zulässig, wenn sie im Angebot ausdrücklich erlaubt sind, der Beauty-Arbeitsplatz dafür geeignet ist und der Mieter sämtliche erforderlichen Berechtigungen und Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt.
14. Qualifikationen, Genehmigungen und Versicherung
Der Mieter ist allein dafür verantwortlich, über alle für seine Tätigkeit erforderlichen Gewerbe- und Berufsberechtigungen, Qualifikationen, Ausbildungen, Zertifikate und behördlichen Genehmigungen zu verfügen.
Der Mieter muss eine für seine Tätigkeit und die Nutzung fremder Betriebsräume angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung unterhalten. Soweit für seine Leistungen relevant, muss der Versicherungsschutz auch Produkt- und Behandlungsrisiken umfassen.
Der Vermieter oder BeautySpaceBooking können bei begründetem Anlass geeignete aktuelle Nachweise verlangen. Eine Prüfung oder Verifizierung entbindet den Mieter nicht von seiner eigenen Verantwortung.
15. Kunden, Mitarbeiter und Begleitpersonen
Der Mieter erbringt seine Leistungen gegenüber seinen Kunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, auf eigenes wirtschaftliches Risiko und in eigener fachlicher Verantwortung.
Der Mieter ist insbesondere verantwortlich für:
- Beratung, Aufklärung und erforderliche Einwilligungen;
- gesundheitliche Abklärungen, Allergien und Kontraindikationen;
- verwendete Produkte, Materialien und Geräte;
- Preise, Rechnungen und Reklamationen;
- die Verarbeitung der Daten seiner Kunden;
Personen- und Sachschäden aus seinem Verantwortungsbereich.
Mitarbeiter, Assistenten, Auftragnehmer, Kunden, Modelle und sonstige Begleitpersonen dürfen den Beauty-Arbeitsplatz nur im Rahmen der bestätigten Buchung betreten. Der Mieter ist für deren Verhalten verantwortlich.
Der Vermieter wird allein durch die Überlassung des Beauty-Arbeitsplatzes nicht Vertragspartner der Kunden des Mieters.
16. Gemeinschaftliche Bereiche
Gemeinschaftliche Bereiche dürfen nur bestimmungsgemäß und im angebotenen Umfang genutzt werden.
Dazu können insbesondere Empfang, Wartebereich, Küche, Sanitäranlagen, Garderobe, Waschbereich sowie Lager- oder Aufenthaltsbereiche gehören.
Der Mieter muss diese Bereiche sauber hinterlassen, Flucht- und Verkehrswege freihalten und auf andere Nutzer Rücksicht nehmen. Persönliche Gegenstände dürfen gemeinschaftliche Bereiche nicht blockieren.
17. Ausstattung, Geräte und eigene Arbeitsmittel
Der Mieter darf nur jene Ausstattung und Geräte des Vermieters benutzen, die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung enthalten sind.
Geräte müssen fachgerecht, entsprechend der Bedienungsanleitung, den Sicherheitsvorgaben und den zulässigen Einsatzbereichen verwendet werden.
Der Mieter muss vor der Nutzung prüfen, ob er über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Festgestellte Defekte oder Sicherheitsprobleme sind unverzüglich zu melden. Erkennbar defekte oder unsichere Geräte dürfen nicht weiterverwendet werden.
Eigene Produkte, Materialien und Geräte darf der Mieter nur verwenden, wenn sie gesetzlich zulässig, sicher, fachgerecht gewartet und für die konkrete Tätigkeit geeignet sind.
Der Mieter ist für eigene Produkte, Materialien, Geräte und Arbeitsmittel vollständig verantwortlich. Der Vermieter haftet für deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Funktionsstörung nur, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat.
18. Hygiene, Reinigung und Abfall
Der Mieter muss alle für seine Tätigkeit geltenden Hygiene- und Reinigungsvorgaben einhalten.
Der Mieter ist insbesondere verpflichtet:
- Arbeitsflächen und verwendete Einrichtungen ordnungsgemäß zu reinigen und, soweit erforderlich, zu desinfizieren;
- Geräte und Arbeitsmittel fachgerecht hygienisch aufzubereiten;
- Einwegmaterialien und Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen;
- Verschmutzungen unverzüglich zu beseitigen;
den Beauty-Arbeitsplatz am Ende der Buchung sauber und ordentlich zurückzugeben.
Eine angebotene Endreinigung entbindet den Mieter nicht von der Beseitigung außergewöhnlicher oder von ihm verursachter Verschmutzungen. Ein nachweisbarer zusätzlicher Reinigungsaufwand kann dem Mieter verrechnet werden.
19. Sicherheit, Brandschutz, Lärm und Rücksichtnahme
Der Mieter muss Fluchtwege freihalten, Brandschutzeinrichtungen zugänglich lassen, Rauch- und Feuerverbote beachten, elektrische Anlagen nicht überlasten und gefährliche Geräte während des Betriebs beaufsichtigen.
Gefährliche, explosive, giftige oder leicht entzündliche Stoffe dürfen nur eingebracht werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt und gesetzlich zulässig ist.
Der Mieter muss auf andere Nutzer, Kunden, Nachbarn, Hausbewohner und Mitarbeiter des Vermieters angemessen Rücksicht nehmen.
Unzulässig sind insbesondere erhebliche Lärm- oder Geruchsbelästigungen, die Blockierung gemeinschaftlicher Bereiche, aggressives oder beleidigendes Verhalten sowie die erhebliche Störung anderer Geschäftsbetriebe.
20. Verbotene Nutzungen
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters sind insbesondere verboten:
- Untervermietung oder Weitergabe der Buchung;
- Nutzung durch nicht angemeldete oder nicht zur Buchung gehörende Dritte;
- Partys, private Veranstaltungen oder Übernachtungen;
- Lagerung von Gegenständen nach Buchungsende;
- bauliche Veränderungen, Bohren oder Montieren;
- Veränderungen an Leitungen, Anschlüssen, Installationen oder Schlössern;
- Nutzung nicht freigegebener Räume;
- rechtswidrige oder gefährliche Tätigkeiten;
Nutzung außerhalb der bestätigten Buchungszeit.
21. Zugang, Schlüssel und Zutrittsrecht des Vermieters
Der Vermieter muss dem Mieter den vereinbarten Zugang rechtzeitig ermöglichen.
Schlüssel, Karten und Zugangscodes dürfen ausschließlich für die bestätigte Buchung verwendet und nicht kopiert, veröffentlicht, unberechtigt weitergegeben oder nach Buchungsende weiterverwendet werden.
Verlust oder Missbrauch ist dem Vermieter und BeautySpaceBooking unverzüglich zu melden. Vom Mieter schuldhaft verursachte Kosten für Ersatzschlüssel, Schließzylinder, Neuprogrammierung oder andere erforderliche Sicherheitsmaßnahmen trägt der Mieter.
Bei einem ausschließlich gebuchten Raum darf der Vermieter den Raum während der Buchungszeit nur betreten, wenn:
- der Mieter zustimmt;
- eine Gefahr oder ein Notfall besteht;
- eine dringende Reparatur erforderlich ist;
- ein erheblicher Vertragsverstoß konkret vermutet wird;
der Zutritt gesetzlich oder behördlich erforderlich ist.
Soweit kein Notfall besteht, ist der Zutritt nach Möglichkeit vorher anzukündigen.
22. Buchungszeit und verspätete Rückgabe
Die bestätigte Buchungszeit umfasst Vorbereitung, Aufbau, Durchführung der Tätigkeit, Kundenwechsel, Reinigung, Abbau und das vollständige Verlassen des Beauty-Arbeitsplatzes.
Der Mieter darf den Beauty-Arbeitsplatz nicht vor dem bestätigten Beginn betreten und muss ihn spätestens zum bestätigten Ende verlassen.
Eine verspätete Ankunft verlängert die Buchungszeit nicht. Eine schuldhafte Zeitüberschreitung kann zusätzliche Nutzungs-, Reinigungs- oder Bearbeitungskosten auslösen, wenn diese tatsächlich entstanden und nachweisbar sind.
23. Space-Preis, Zahlung und Rechnungsstellung
Der Mieter schuldet dem Vermieter den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Space-Preis sowie die dort ausgewiesenen vermieterseitigen Pflichtkosten.
Die Zahlung erfolgt über BeautySpaceBooking und den eingesetzten Zahlungsdienstleister, sofern BeautySpaceBooking keine andere Zahlungsweise ausdrücklich freigegeben hat.
Mit erfolgreicher Zahlung an den von BeautySpaceBooking eingesetzten Zahlungsdienstleister gilt die Zahlungspflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter in entsprechender Höhe als erfüllt.
Die Mieter-Servicegebühr ist nicht Bestandteil des Space-Preises. Sie wird aufgrund des gesonderten Plattformvertrags zwischen dem Mieter und BeautySpaceBooking geschuldet.
Der Vermieter ist für die Rechnung über den Space-Preis, vermieterseitige Pflichtkosten und eigene Zusatzleistungen sowie für deren korrekte steuerliche Behandlung verantwortlich.
BeautySpaceBooking kann die technische Ausstellung oder Übermittlung von Rechnungen unterstützen, wird dadurch jedoch nicht zum Leistungserbringer des Space-Preises.
24. Kaution
Eine Kaution ist nur geschuldet, wenn sie vor Abschluss der Buchung klar angezeigt wurde.
Die konkrete Art der Reservierung, Zahlung, Freigabe oder Abwicklung wird im Buchungsvorgang dargestellt.
Die Kaution kann insbesondere zur Absicherung berechtigter Forderungen verwendet werden wegen:
- schuldhaft verursachter Schäden;
- fehlender Gegenstände;
- außergewöhnlicher Reinigung;
- verlorener Schlüssel oder Zugangsmittel;
- schuldhafter Überschreitung der Buchungszeit;
sonstiger schuldhafter Vertragsverstöße.
Die Kaution begrenzt die Haftung des Mieters nicht. Nicht berechtigt beanspruchte Kautionsbeträge sind nach Abschluss der erforderlichen Prüfung freizugeben oder zurückzuerstatten.
25. Stornierung durch den Mieter
Für die Stornierung durch den Mieter gelten ausschließlich die Stornierungsbedingungen, die ihm vor Abschluss der Buchung angezeigt wurden.
Die geltenden Stornierungsbedingungen werden in der Buchungsübersicht und in der Buchungsbestätigung dokumentiert und können nach Bestätigung der Buchung nicht nachträglich zu Lasten des Mieters geändert werden.
Bei Nichterscheinen, verspäteter Ankunft oder vorzeitigem Verlassen gelten ebenfalls die für die konkrete Buchung angezeigten Stornierungsbedingungen.
Die Behandlung der Mieter-Servicegebühr richtet sich ergänzend nach den Mieterbedingungen von BeautySpaceBooking.
26. Stornierung durch den Vermieter
Kann der Vermieter den Beauty-Arbeitsplatz nicht vertragsgemäß bereitstellen, muss er den Mieter und BeautySpaceBooking unverzüglich informieren.
Bei einer Stornierung durch den Vermieter werden dem Mieter nach Maßgabe der Mieterbedingungen sämtliche für die konkrete Buchung über BeautySpaceBooking bezahlten Beträge vollständig erstattet. Dazu gehören insbesondere:
- der Space-Preis;
- die Mieter-Servicegebühr;
- bezahlte verpflichtende Zusatzkosten;
eine bezahlte oder reservierte Kaution.
Die Rückabwicklung erfolgt über BeautySpaceBooking beziehungsweise den eingesetzten Zahlungsdienstleister.
Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche von BeautySpaceBooking gegen den Vermieter richten sich nach den Vermieterbedingungen.
27. Mängel und Ausfall von Ausstattung
Der Mieter muss erkennbare wesentliche Mängel, fehlenden Zugang oder erhebliche Abweichungen vom Angebot unverzüglich dem Vermieter und über BeautySpaceBooking melden.
Die Meldung soll nach Möglichkeit eine Beschreibung, den Zeitpunkt der Feststellung sowie geeignete Fotos oder Videos enthalten.
Der Vermieter muss eine angemessene Möglichkeit zur Behebung erhalten, sofern dies möglich und zumutbar ist.
Der Ausfall eines einzelnen Geräts oder Ausstattungsgegenstands berechtigt nicht automatisch zur vollständigen Aufhebung der Buchung. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Ausstattung ausdrücklich zugesagt, für die gebuchte Tätigkeit wesentlich und durch eine gleichwertige Alternative ersetzbar war.
Bei vollständiger oder erheblicher Unbenutzbarkeit bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte des Mieters unberührt.
28. Schäden und Schadenmeldung
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursachen.
Dies gilt insbesondere für:
- Beschädigungen von Räumen, Möbeln oder Geräten;
- unsachgemäße Bedienung;
- verlorene Schlüssel oder Zugangsmittel;
- außergewöhnliche Verschmutzungen;
Schäden durch Kunden, Mitarbeiter oder Begleitpersonen des Mieters.
Normale und vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Schaden.
Der Vermieter soll Schäden möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Buchungsende über BeautySpaceBooking melden und nachvollziehbar dokumentieren. Gesetzliche Fristen und Ansprüche bleiben davon unberührt.
29. Zurückgelassene Gegenstände
Der Mieter muss sämtliche eigenen Gegenstände spätestens zum Buchungsende entfernen.
Zurückgelassene Gegenstände dürfen vom Vermieter sicher verwahrt und auf Kosten des Mieters zurückgesendet werden. Nach angemessener Kontaktaufnahme und Fristsetzung dürfen sie entsorgt werden, soweit gesetzlich zulässig.
Gefährliche, verderbliche oder hygienisch problematische Gegenstände dürfen unverzüglich entfernt oder entsorgt werden.
Der Vermieter haftet für Verlust oder Beschädigung zurückgelassener Gegenstände nur, wenn er diese schuldhaft verursacht hat.
30. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die vertragsgemäße Bereitstellung des Beauty-Arbeitsplatzes und für Schäden, die er schuldhaft verursacht.
Der Vermieter haftet insbesondere für:
- ihm bekannte und nicht offengelegte erhebliche Gefahren;
- schuldhaft unterlassene erforderliche Instandhaltung;
- schuldhaft fehlenden oder verspäteten Zugang;
vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben im Angebot.
Die Haftung des Vermieters für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung bleibt unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren unmittelbaren Schaden.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Vermieter nicht für entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, verlorene Kunden, Reputationsschäden sowie mittelbare oder nicht vorhersehbare Folgeschäden.
31. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für seine Tätigkeit und für Schäden, die er oder Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursachen.
Der Mieter ist insbesondere verantwortlich für:
- seine Beauty-Dienstleistungen;
- seine Kunden, Mitarbeiter und Begleitpersonen;
- eigene Produkte, Materialien und Geräte;
- Hygiene und Sicherheit seiner Tätigkeit;
- die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften;
- Schäden am Beauty-Arbeitsplatz;
Verletzungen von Rechten Dritter.
Die Haftung des Mieters für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und zwingende gesetzliche Haftung bleibt unbeschränkt. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch begründet keine Schadenersatzpflicht.
32. Freistellung
Der Mieter hält den Vermieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Verantwortungsbereich des Mieters entstehen, insbesondere aus:
- den Leistungen des Mieters;
- dem Verhalten seiner Kunden, Mitarbeiter oder Begleitpersonen;
- fehlenden Berechtigungen oder Versicherungen;
- Hygiene- oder Sicherheitsverstößen;
eigenen Produkten, Materialien oder Geräten.
Der Vermieter hält den Mieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters entstehen, insbesondere aus:
- fehlender Berechtigung zur Überlassung;
- schuldhaft verursachten Sicherheitsmängeln des Beauty-Arbeitsplatzes;
- fehlenden erforderlichen Genehmigungen des Beauty-Arbeitsplatzes;
sonstigen schuldhaften Pflichtverletzungen des Vermieters.
Die Freistellung gilt nur im jeweiligen Verantwortungsbereich und soweit gesetzlich zulässig.
33. Sofortige Beendigung der Nutzung
Der Vermieter darf die laufende Nutzung sofort beenden, wenn der Mieter insbesondere:
- den Beauty-Arbeitsplatz rechtswidrig nutzt;
- Personen oder Sachen erheblich gefährdet;
- den Beauty-Arbeitsplatz vorsätzlich oder erheblich beschädigt;
- nicht erlaubte Tätigkeiten ausführt;
- unberechtigte Dritte einlässt;
- andere Nutzer, Nachbarn oder den Betrieb erheblich stört;
erheblich gegen Sicherheits-, Hygiene-, Zugangs- oder Nutzungsvoraussetzungen des Angebots verstößt.
Soweit die sofortige Beendigung vom Mieter zu vertreten ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
34. Höhere Gewalt
Kann eine Buchung aufgrund eines Ereignisses außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei nicht durchgeführt werden, muss die betroffene Partei die andere Partei und BeautySpaceBooking unverzüglich informieren.
Zu solchen Ereignissen können insbesondere Naturkatastrophen, Feuer- oder Wasserschäden, behördliche Sperren, Krieg, Terror, schwerwiegende Strom- oder Versorgungsausfälle sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse gehören.
Die Parteien sollen zunächst prüfen, ob eine einvernehmliche Verschiebung möglich ist. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Rückabwicklung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und den für die Buchung geltenden Plattform- und Stornierungsbedingungen.
Für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn haftet keine Partei, soweit gesetzlich zulässig.
35. Monatsbuchungen
Eine Monatsbuchung gilt ausschließlich für den in der Buchungsübersicht und Buchungsbestätigung ausgewiesenen Zeitraum.
Sie beginnt am bestätigten Startdatum und endet grundsätzlich am Tag vor dem entsprechenden Datum des Folgemonats, sofern in der Buchungsübersicht kein anderes Enddatum ausgewiesen ist.
Eine Monatsbuchung endet automatisch mit Ablauf des bestätigten Zeitraums. Sie verlängert sich nicht automatisch und begründet kein Abonnement.
Möchte der Mieter den Beauty-Arbeitsplatz für einen weiteren Zeitraum nutzen, ist eine neue Buchung erforderlich.
Die bloße Nichtnutzung während des gebuchten Zeitraums beendet oder reduziert die Zahlungspflicht nicht.
36. Keine Übertragung oder Untervermietung
Der Mieter darf seine Rechte aus der Buchung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht übertragen, abtreten, untervermieten oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen.
Der Vermieter darf den konkret gebuchten Beauty-Arbeitsplatz nicht ohne Zustimmung des Mieters durch einen wesentlich anderen Beauty-Arbeitsplatz ersetzen.
37. Datenschutz
Vermieter und Mieter sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
Der Vermieter darf Daten des Mieters nur verwenden, soweit dies für Durchführung, Zugang, Abrechnung oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Der Mieter ist allein für die rechtmäßige Verarbeitung der Daten seiner Kunden, Mitarbeiter und Begleitpersonen verantwortlich.
Eine Verwendung von Kontaktdaten für Werbung erfordert eine eigenständige rechtliche Grundlage.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BeautySpaceBooking richtet sich nach der Datenschutzerklärung der Plattform.
38. Kommunikation und Streitigkeiten
Vertragsrelevante Mitteilungen sollen grundsätzlich über BeautySpaceBooking erfolgen.
Dazu gehören insbesondere Änderungen, Stornierungen, Mängelmeldungen, Schadenmeldungen und Zugangsinformationen.
Die Parteien müssen ihre Kontaktdaten aktuell halten. Plattformnachrichten und elektronische Buchungsaufzeichnungen können als Nachweis der Kommunikation verwendet werden.
Vermieter und Mieter sollen zunächst versuchen, Streitigkeiten direkt und sachlich zu lösen.
BeautySpaceBooking kann auf freiwilliger Basis Nachrichten weiterleiten, Nachweise anfordern, die Kommunikation unterstützen oder eine unverbindliche Lösung vorschlagen.
BeautySpaceBooking ist nicht verpflichtet, eine Streitigkeit endgültig oder rechtsverbindlich zu entscheiden.
Die Parteien können ihre Ansprüche unmittelbar gegeneinander geltend machen.
39. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diesen Nutzungsvertrag gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem sich der gebuchte Beauty-Arbeitsplatz befindet, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften oder eine wirksame abweichende Vereinbarung nichts anderes bestimmen.
Zwingende miet-, pacht-, immobilien-, gewerbe-, sicherheits- und behördenrechtliche Vorschriften am Standort des Beauty-Arbeitsplatzes bleiben unberührt.
Für Streitigkeiten aus diesem Nutzungsvertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Standort des Beauty-Arbeitsplatzes zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
40. Vertragssprache und Schlussbestimmungen
Der Nutzungsvertrag kann in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt werden.
Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen.
Sollte eine Bestimmung dieses Nutzungsvertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 9. Juli 2026